ZEL AI Solutions baut Ihnen einen KI-Sprachassistenten, der Anrufe entgegennimmt, Termine bucht und Anliegen klärt — mit einer natürlichen Stimme, die Ihre Kunden nicht wie eine Warteschleife behandelt.
Wenn niemand ans Telefon geht, ruft der Kunde beim nächsten Betrieb an. Das Problem ist selten die Nachfrage — es ist die Erreichbarkeit.
Abends, am Wochenende oder in der Mittagspause bleibt das Telefon oft stumm — genau dann rufen viele Kunden an.
Während Ihr Team behandelt, berät oder auf der Baustelle ist, bleibt kein Kopf frei fürs Telefon.
Handschriftliche Notizen, vergessene Rückrufe und doppelt gebuchte Slots kosten Zeit und Vertrauen.
ZEL AI Solutions entwickelt Ihren Assistenten individuell — kein austauschbares Baukasten-Skript, sondern ein System, das auf Ihre Abläufe, Sprache und Terminstruktur zugeschnitten ist.
Der Kunde ruft Ihre gewohnte Nummer an — die KI übernimmt sofort, freundlich und ohne Warteschleife.
Termin buchen, verschieben oder eine Rückfrage — die KI führt das Gespräch natürlich und zielgerichtet.
Der Termin landet direkt in Ihrem Kalender, inklusive Bestätigung — ganz ohne, dass jemand aus Ihrem Team abheben musste.
Erkennt die KI ein dringendes Anliegen oder wünscht der Anrufer es ausdrücklich, wird der Anruf direkt an Sie oder Ihr Team weitergeleitet — statt in der Warteschleife zu enden.
Ob Tischlerei, Elektrobetrieb oder Sanitärfirma: Wenn Sie unterwegs sind, muss trotzdem jemand rangehen. Die KI nimmt Anfragen auf, bucht Vor-Ort-Termine und leitet Dringendes weiter.
Kein White-Label-Tool — Ihr Assistent wird für Ihre Praxis oder Ihren Betrieb konzipiert.
Kein starres Skript, kein Roboterklang — ein Gespräch, das sich echt anfühlt.
Auch abends, am Wochenende oder in stressigen Stoßzeiten nimmt jemand ab.
Direkter Kontakt zur Gründerin — Anpassungen und Feinschliff ohne Callcenter-Warteschleife.
In einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Situation an und zeigen Ihnen konkret, wie ein KI-Assistent für Ihren Betrieb aussehen könnte.
Erstgespräch sichern →Sie erreichen uns auch direkt unter info@zelaisolutions.de oder telefonisch unter 06131 6360161. Alternativ nutzen Sie das Formular:
ZEL AI Solutions
Annemarie-Renger-Straße 23a
55130 Mainz
Inhaberin: Emine Özyürek
Telefon: 06131 6360161
E-Mail: info@zelaisolutions.de
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen ZEL AI Solutions, Emine Özyürek, Annemarie-Renger-Straße 23a, 55130 Mainz (nachfolgend „Anbieterin") und ihren Kunden über die Konzeption, Einrichtung, Bereitstellung, Anpassung und den Betrieb von KI-gestützten Sprachassistenten (Voice Agents) sowie damit verbundene Beratungs-, Automatisierungs-, Integrations- und Supportleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die ZEL AI Solutions stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Leistungsverzeichnis oder sonstigen Vertragsdokumenten haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website der ZEL AI Solutions stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot der ZEL AI Solutions und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme kann insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
(3) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind das individuelle Angebot sowie gegebenenfalls eine darin enthaltene Leistungsbeschreibung.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(1) Die ZEL AI Solutions entwickelt, konfiguriert und betreibt KI-basierte Sprachassistenten zur telefonischen Kundenkommunikation, insbesondere zur Terminvereinbarung, Bearbeitung von Standardanfragen, Erfassung von Anliegen und Weiterleitung von Anfragen.
(2) Der genaue Leistungsumfang, insbesondere Gesprächspfade, Funktionen, Integrationen, Schnittstellen, Supportleistungen und gegebenenfalls Reaktionszeiten, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(3) Die ZEL AI Solutions ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer, Dienstleister und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(4) Die ZEL AI Solutions ist berechtigt, eingesetzte Technologien, Software, Schnittstellen oder Drittanbieterdienste durch technisch oder funktional vergleichbare Lösungen zu ersetzen, sofern hierdurch die vertraglich vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(5) Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Konzeption, Einrichtung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie für eine bestimmte Anzahl gebuchter Termine, entgegengenommener Anrufe, Leads, Umsätze, Aufträge oder sonstiger Geschäftsergebnisse übernommen.
(6) Soweit der Sprachassistent im Rahmen der Leistungsbeschreibung Anliegen als dringend klassifizieren oder weiterleiten soll, übernimmt die Anbieterin keine Garantie für eine in jedem Einzelfall zutreffende Erkennung. Die Kriterien für die Einstufung als dringend werden, soweit vorgesehen, gemeinsam mit dem Kunden festgelegt.
(7) Der Sprachassistent ersetzt keinen Notruf, keine medizinische Notfallversorgung, keine anwaltliche, steuerliche oder sonstige fachkundige Beratung und keine sonstige professionelle Notfall- oder Entscheidungsinstanz.
(1) Der Kunde stellt der ZEL AI Solutions alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Hierzu gehören insbesondere, soweit für die konkrete Leistung erforderlich, Kalenderzugänge, Zugangsdaten, Prozessbeschreibungen, Ansprechpartner, Terminregeln, Öffnungszeiten, Leistungsinformationen, Gesprächsinhalte und sonstige für die Konfiguration erforderliche Informationen.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte und Informationen.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der ZEL AI Solutions. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen entsprechend der Dauer der Behinderung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Funktionen vor dem produktiven Einsatz angemessen zu prüfen und der Anbieterin erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Diese können insbesondere eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie eine laufende Betriebs-, Service- oder Nutzungsgebühr umfassen.
(2) Die ZEL AI Solutions macht von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch. Rechnungen werden daher ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer ausgestellt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(3) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB. Die Anbieterin ist nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, ihre Leistungen bis zum Ausgleich fälliger und unbestrittener Forderungen vorübergehend einzustellen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden sind nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(6) Bei Aufträgen mit einem größeren Auftragsvolumen ist die Anbieterin berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung von 30 % des im jeweiligen Angebot genannten Auftragswertes zu verlangen.
(7) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, die über die Leistungsbeschreibung hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können von der Anbieterin gesondert in Rechnung gestellt werden; gesetzlich erforderliche Anpassungen bleiben hiervon unberührt.
(1) Zur Erbringung der Leistungen können Drittanbieter für Telefonie, Sprachverarbeitung, künstliche Intelligenz, Automatisierung, Hosting, SMS, E-Mail, Kalender, Datenverarbeitung oder sonstige technische Infrastruktur eingesetzt werden.
(2) Welche Drittanbieter und Leistungen konkret eingesetzt werden, kann sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer aktuellen Übersicht der eingesetzten Dienstleister ergeben.
(3) Soweit nutzungsabhängige Kosten, insbesondere Telefonminuten, SMS, KI-/Sprachmodellnutzung, API-Aufrufe, Speicher- oder sonstige Verbrauchskosten, nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind, werden diese dem Kunden zusätzlich nach dem jeweils vereinbarten Abrechnungsmodell berechnet.
(4) Ändern Drittanbieter ihre Preise, Funktionen oder Abrechnungsmodelle, kann die ZEL AI Solutions die hierdurch unmittelbar entstehenden Mehrkosten nach vorheriger Information des Kunden an diesen weitergeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei wesentlichen Änderungen bleibt dem Kunden das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
(5) Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Leistungen Dritter gilt § 7 entsprechend.
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von Drittanbieterdiensten, insbesondere Telefonie-, Hosting-, KI- oder Sprachinfrastruktur, soweit deren Ausfall außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegt und die Anbieterin den Ausfall nicht zu vertreten hat.
(6) Für Datenverlust haftet die Anbieterin nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen. Soweit der Kunde für die Sicherung eigener Daten verantwortlich ist, ist die Haftung für Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
(7) Sofern im individuellen Angebot bestimmte Support- oder Reaktionszeiten vereinbart werden, ergeben sich Umfang und Inhalt dieser Leistungen ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ohne gesonderte Vereinbarung wird keine bestimmte Reaktionszeit oder ständige Erreichbarkeit geschuldet.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
(1) Der von der Anbieterin bereitgestellte Sprachassistent nutzt Systeme künstlicher Intelligenz und ist, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, als KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung bzw. AI Act) einzuordnen.
(2) Soweit gesetzlich erforderlich, gestaltet und konfiguriert die Anbieterin den Sprachassistenten so, dass Personen bei der Interaktion in geeigneter Weise darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.
(3) Soweit der Kunde den Sprachassistenten in seinem eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, obliegen ihm die für seine konkrete Nutzung gesetzlich geltenden Pflichten als Betreiber („Deployer"), soweit er nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften als Betreiber einzuordnen ist. Die gesetzlichen Pflichten der Anbieterin als Anbieterin („Provider") des von ihr bereitgestellten KI-Systems bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Kunde ist insbesondere für die rechtmäßige konkrete Nutzung des Sprachassistenten in seinem Geschäftsbetrieb sowie für die von ihm vorgegebenen Inhalte, Prozesse, Entscheidungsregeln und fachlichen Informationen verantwortlich.
(5) Der Sprachassistent ist nicht dazu bestimmt, sich als Mensch auszugeben. Die Anbieterin wirkt im Rahmen der technischen Möglichkeiten darauf hin, dass die gesetzlich erforderliche Transparenz über den Einsatz von KI gewährleistet wird.
(6) Die Parteien berücksichtigen Änderungen der einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. Erforderliche Anpassungen des Systems können eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsumfangs darstellen und gesondert zu vergüten sein, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
(7) Die Anbieterin übernimmt keine pauschale Garantie für die rechtliche Konformität des gesamten Geschäftsmodells oder sämtlicher Einsatzszenarien des Kunden mit der KI-Verordnung. Die konkrete regulatorische Einordnung und die daraus folgenden Pflichten können von der konkreten technischen und tatsächlichen Nutzung abhängen.
(1) Der Kunde ist sich bewusst, dass KI-basierte Sprachassistenten systembedingt Fehler aufweisen können. Hierzu gehören insbesondere fehlerhafte Transkriptionen, Fehlinterpretationen gesprochener Sprache, unzutreffende oder unvollständige Antworten, sogenannte Halluzinationen, fehlerhafte Terminbuchungen, fehlerhafte Klassifizierungen von Anliegen sowie unerwartete Verhaltensweisen oder Änderungen eingesetzter KI-Modelle.
(2) Die ZEL AI Solutions wirkt im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Zumutbaren auf eine Minimierung solcher Fehler hin, kann jedoch keine vollständige Fehlerfreiheit gewährleisten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für seinen Geschäftsbetrieb wesentliche oder risikobehaftete Prozesse angemessen zu überwachen und erforderlichenfalls eine menschliche Kontroll- oder Eingriffsmöglichkeit vorzusehen.
(4) Der Kunde darf sich bei gesetzlich oder fachlich besonders sensiblen Entscheidungen nicht ausschließlich auf die automatisierten Ausgaben des Sprachassistenten verlassen.
(5) Die Haftungsregelungen des § 7 bleiben unberührt.
(1) Der Sprachassistent erbringt keine eigenständige fachliche Entscheidungs- oder Beratungsleistung.
(2) Er ist insbesondere nicht dazu bestimmt, gegenüber Anrufern als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Finanzberater oder in einer vergleichbaren fachlich regulierten Funktion aufzutreten oder entsprechende fachliche Entscheidungen zu treffen.
(3) Für Kunden aus regulierten Branchen, insbesondere Heilberufen, Rechts- und Steuerberatung sowie Finanzdienstleistungen, obliegt es dem Kunden, den Einsatz des Sprachassistenten entsprechend den für ihn geltenden gesetzlichen, berufsrechtlichen und branchenspezifischen Vorgaben zu konfigurieren und zu überwachen.
(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung unter Beachtung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde bleibt für die von ihm verantwortete Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere die Rechtmäßigkeit der konkreten Nutzung des Sprachassistenten gegenüber seinen Anrufern, grundsätzlich datenschutzrechtlich Verantwortlicher, soweit nicht im Einzelfall eine andere datenschutzrechtliche Rollenverteilung vorliegt.
(4) Die ZEL AI Solutions kann zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter einsetzen, insbesondere Anbieter für Telefonie-, Sprachverarbeitungs-, Hosting-, Automatisierungs- und KI-Infrastruktur. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter wird im Rahmen des AVV bzw. auf geeignete Weise bereitgestellt.
(5) Soweit personenbezogene Daten in Drittländer außerhalb der EU bzw. des EWR übermittelt werden, erfolgt dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und nur, soweit eine geeignete Rechtsgrundlage bzw. ein zulässiger Übermittlungsmechanismus besteht.
(6) Gesprächsaufzeichnungen, Transkripte und daraus abgeleitete Daten werden nur verarbeitet und gespeichert, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Soweit gesetzliche Vorgaben eine Einwilligung oder sonstige Voraussetzungen erfordern, ist der Kunde für deren Umsetzung in seinem Verantwortungsbereich zuständig.
(7) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit in diesen AGB oder im individuellen Vertrag keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform mitzuteilen, damit die Anbieterin diese zeitnah prüfen und gegebenenfalls beheben kann. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(3) Soweit ein Mangel vorliegt, erhält die Anbieterin zunächst die angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung.
(4) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Fehler zu beseitigen, die ausschließlich durch vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Informationen, unzulässige Änderungen des Kunden, nicht vereinbarungsgemäße Nutzung oder Ausfälle außerhalb ihres Verantwortungsbereichs verursacht wurden.
Ist eine Partei durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Telekommunikations- oder Energieversorgung) an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung.
(1) An von der Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten und erstellten Konzepten, Prompts, Workflows, Skripten, Konfigurationen, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben die bestehenden Rechte bei der Anbieterin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Soweit an den Arbeitsergebnissen urheberrechtliche oder sonstige ausschließliche Rechte bestehen, erhält der Kunde, soweit nicht im Angebot anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags und ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe der von der Anbieterin erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte oder deren Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist ohne vorherige Zustimmung der ZEL AI Solutions nicht gestattet, soweit dies nicht bereits durch den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Materialien, insbesondere Logos, Texte, Marken, Bilder, Audiodateien und sonstige Inhalte, nicht gegen Rechte Dritter verstoßen und er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
(5) Soweit der Kunde der Anbieterin Materialien zur Verfügung stellt, räumt er ihr die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(6) Mit Beendigung des Vertrags endet das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht, soweit nicht im Angebot oder Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzliche Rechte des Kunden entgegenstehen.
(7) Ein Anspruch auf Herausgabe der von der Anbieterin entwickelten internen Prompts, Workflows, Konzepte, Skripte oder sonstigen proprietären Arbeitsgrundlagen besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich als Bestandteil des geschuldeten Daten- oder Arbeitsergebnisses vereinbart wurden.
(8) Das Nutzungsrecht nach Absatz (2) steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung. Bei vereinbarter Ratenzahlung geht das Nutzungsrecht abweichend von Absatz (2) erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.
(1) Nach Beendigung des Vertrags stellt die Anbieterin dem Kunden auf Anfrage die im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen und dem Kunden zuzuordnenden Daten, soweit diese bei der Anbieterin vorhanden und einer Herausgabe rechtlich zugänglich sind, innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
(2) Hierzu können insbesondere vom Kunden stammende Kontaktdaten, Terminbuchungen und – soweit vorhanden und rechtlich zulässig – Gesprächstranskripte gehören.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe interner Systeme, proprietärer Prompts, Workflows, Skripte, Softwarebestandteile, Zugangsdaten zu Drittanbieterkonten oder sonstiger interner Arbeitsgrundlagen der Anbieterin besteht nicht.
(4) Für einen Datenexport, der über die üblichen und technisch vorgesehenen Standardformate hinausgeht und einen zusätzlichen erheblichen Aufwand verursacht, kann die Anbieterin einen angemessenen Aufwendungsersatz verlangen. Hierüber wird der Kunde vor Durchführung informiert.
(5) Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie unter Beachtung der Regelungen des AVV ist die Anbieterin berechtigt, die betreffenden Daten zu löschen.
(1) Die ZEL AI Solutions darf den Kunden nur nach dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen.
(2) Eine solche Zustimmung kann sich insbesondere auf die Verwendung des Unternehmensnamens, Logos, der Branche oder einer kurzen Beschreibung des Projekts in eigenen Marketingmaterialien, auf der Website, in Präsentationen oder auf Social-Media-Kanälen beziehen.
(3) Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(1) Sofern im individuellen Angebot keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Sofern im individuellen Angebot eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Beendigung des Vertrags unberührt.
(1) Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der jeweiligen geänderten Fassung geschlossen werden.
(2) Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen AGB fort, soweit nicht eine Änderung aufgrund einer vertraglich wirksam vereinbarten Änderungsregelung oder mit Zustimmung des Kunden erfolgt.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf der Website der Anbieterin veröffentlicht.
Da sich das Angebot der Anbieterin ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht für Kunden kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Die ZEL AI Solutions gewährt kein darüberhinausgehendes vertragliches Widerrufsrecht, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zunächst eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung anzustreben. Hierzu sollen sie sich zunächst direkt miteinander in Verbindung setzen und angemessene Maßnahmen zur Klärung der Angelegenheit vereinbaren. Das Recht der Vertragsparteien, gesetzliche Ansprüche geltend zu machen oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bleiben von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB unberührt.
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Stand: September 2026